Die BSU verlangte in der Folge am 9. März 1999 von W. Z. (als tatsächliche Verwaltung der Stiftung FA) die monatlichen Auszüge ab 1991 aller Bankkonten, die auf die Beschuldigten lauten sowie die Jahresrechnungen der Stiftung ab Rechnungsjahr 1991. Die Stiftung lehnte es ab, die entsprechenden Dokumente herauszugeben. Der Direktor der ESTV erliess deshalb am 15. Juni 1999 einen Durchsuchungsbefehl an die in Frage stehenden Banken und verfügte die Beschlagnahme eines Verzeichnisses aller Hefte, Konten und anderen Beziehungen, welche die Banken für die Beschuldigten als Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte geführt hätten;