DBG und Art. 19-50 des Bundesgesetzes vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR, SR 313.0) die Durchsuchung der Räumlichkeiten des Beschuldigten W. Z. und von H. M. und A. W. sowie die Beschlagnahme von Unterlagen und Gegenständen, die als Beweismittel in der Untersuchung gegen die Beschuldigten von Bedeutung sein könnten. Am 27. Mai 1998 wurden die Durchsuchungen vorgenommen und verschiedene Papiere beschlagnahmt. Da die Inhaber der Papiere gegen die Durchsuchung derselben Einsprache erhoben, wurden sie versiegelt. Ein Gesuch der ESTV vom 10. August 1998 die Entsiegelung der beschlagnahmten und versiegelten Akten anzuordnen und deren Durchsuchung durch die Abteilung