- Im Bereich der direkten Bundessteuer kann zahlreichen Dokumenten im Hinblick auf die Steuerveranlagung eine gewisse Bedeutung zukommen. Aus diesem Grunde ist der Kreis der Dokumente, die für die entsprechende Strafuntersuchung von Bedeutung sein und daher mit Beschlag belegt werden können, sehr weit zu ziehen (E. 4c). - Bei diesen mit Beschlag zu belegenden Unterlagen kann es sich somit um solche handeln, die die eigene Steuerhinterziehung einer beschuldigten Stiftung betreffen, aber auch um solche wirtschaftlich berechtigter Dritter, an deren Steuerwiderhandlungen die Stiftung mitgewirkt hat (E. 4c).