gerade auch deswegen besteht die - vom Kompaniekommandanten hier missachtete - Weisung, den Fahrzeugpark permanent bewachen zu lassen. Dass bei solchen Vandalenakten Dritteigentum bzw. die Umwelt in Mitleidenschaft gezogen wird, liegt nicht derart ausserhalb des normalen Geschehens, dass zum vornherein nicht damit zu rechnen wäre. Ein militärischer Fahrzeugpark, in dem unverschlossen Benzin gelagert wird, bildet grundsätzlich ein Betriebsrisiko; das Militär hat dieses durch geeignete Massnahmen so gering wie möglich zu halten. Zwar kann dabei nicht von