Staatsangehörigkeit seiner Eltern auf Gesuch hin zu erwerben. Mit Note vom 30. August 1994 bestätigte die Albanische Botschaft in Bern, dass sich dieses Dekret auf alle Ausländer albanischer Herkunft bezieht, ungeachtet dessen, ob sie die albanische Staatsangehörigkeit je besessen haben («les étrangers de nationalité ou d’origine albanaise...»). Die im Ausland geborenen Kinder ausgebürgerter albanischer Eltern können die albanische Staatsbürgerschaft demnach erwerben. Infolge der veränderten politischen Verhältnisse und der verbesserten Menschenrechtssituation in Albanien stehen dem Erwerb der Staatsbürgerschaft auch nicht triftige Gründe entgegen.