sei. d. Das Merkblatt war unter diesen Umständen nicht geeignet, ein schutzwürdiges Vertrauen zu begründen. Es kann deshalb offenbleiben, ob - was eine weitere Voraussetzung für den Vertrauensschutz wäre - die Annahme, die Prüfungen würden gesamthaft bewertet, für die Dispositionen des Beschwerdeführers kausal war. 5. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde erweist sich daher als unbegründet. (...) 6 Page d’accueil du Tribunal fédéral