Bedingte Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen eine Verfügung über das Ergebnis von Berufs-, Fach- oder anderen Fähigkeitsprüfungen, wenn es beispielsweise um die Frage der rechtlichen Voraussetzungen geht, unter denen das Prüfungsergebnis zur Diplomerteilung oder -verweigerung führt. Art. 4 BV. Rechtsgleichheit. Treu und Glauben. - Keine verfassungsrechtliche Pflicht, die Bewertung von strukturell ähnlichen Prüfungen (in casu für Informatik- und Elektroingenieure) gleich zu regeln. - Merkblätter können ein schutzwürdiges Vertrauen nur begründen, wenn sie derart bestimmte Auskünfte erteilen, dass sich der Empfänger in guten Treuen darauf verlassen darf.