Die Vorinstanz hat dies in der angefochtenen Verfügung getan und festgestellt, die Auflösung des Dienstverhältnisses sei durch den Beschwerdeführer selbst verschuldet. Die Feststellung trifft angesichts des vom Beschwerdeführer an den Tag gelegten Verhaltens zu; sie verstösst auch sonst nicht gegen Bundesrecht. … 5 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali JAAC 53.21 - Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 27. September 1988