Am 3. August 1987 bestätigte der Kantonale Sozial-Medizinische Dienst den Beginn der Antabus-Kur. Mit Brief vom 24. September 1987 teilte die Bundesstelle X mit, dass von Disziplinar- oder andern Administrativmassnahmen abgesehen werde, ein späterer Rückfall jedoch die sofortige Entlassung zur Folge habe. Am 9. Oktober 1987 fand ein weiteres Gespräch zwischen Vorgesetzten und X statt. Dabei bestätigte X, dass die begonnene Antabus-Kur unter Aufsicht fortgesetzt werde. Am 5. Februar 1988 schrieb jedoch der Alkoholfürsorger des Sozial-Medizinischen Dienstes der Direktion der Bundesstelle unter anderem, X weigere sich, die Antabustabletten zu nehmen, und er trinke weiterhin Alkohol.