A. X wurde auf 1. Dezember 1984 zum ständigen Angestellten des Bundes ernannt. Seine anfänglich guten Leistungen gingen mit der Zeit zurück. Der Grund wurde in übermässigem Alkoholkonsum vermutet. Abklärungen ergaben unter anderem, dass X zweimal - 1984, noch vor dem Eintritt in die Bundesstelle und 1987 - in angetrunkenem Zustand ein Motorfahrzeug geführt hatte.