Politische Rechte. Nicht Zustandekommen eines fakultativen Referendums. Verfahren. Art. 30 VwVG. Rechtliches Gehör. Das öffentliche Interesse erlaubt es der Bundeskanzlei, die Verlängerung einer Frist zu verweigern, die sie einem Referendumskomitee zur Stellungnahme über den Entwurf einer Verfügung betreffend das Nicht-Zustandekommen gesetzt hat. Art. 59 BPR. Wahrung der Gleichbehandlung der sprachlichen Gemeinschaften bei der Festsetzung des Schlusstermins der Referendumsfrist, wenn die drei amtlichen Fassungen des Gesetzestextes nicht gleichzeitig veröffentlicht werden können. Art. 85 BPR und 34 OG. Unanwendbarkeit der Gerichtsferien auf das Referendumsverfahren? (offengelassen).