Kernenergie. Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht gegen die Feststellungsverfügung, wonach gewisse Autoklaven zur Ausfuhr einer Bewilligung des Bundesamtes für Energiewirtschaft bedürfen. Verfahren. Beweiserhebung. Bei der Einholung amtlicher, auch ausländischer Berichte sind die Verfahrensvorschriften über den Sachverständigenbeweis nicht anwendbar. Das rechtliche Gehör ist gewahrt, wenn der am Verwaltungsprozess beteiligte Private zum Amtsbericht nach dessen Vorliegen Stellung nehmen kann.