Auslieferung. Entscheid, eine der Zusammenarbeit mit der baskischen Separatistenorganisation ETA beschuldigte deutsche Staatsangehörige an Spanien auszuliefern. Der Ausschuss verneint das Vorliegen einer Foltergefahr. Art. 3 UNO-Übereink. gegen Folter. Stichhaltige Gründe für die Annahme, dass die Beschwerdeführerin persönlich Gefahr liefe, im Fall ihrer Auslieferung gefoltert zu werden. - Der Auslieferungsentscheid ist mit hinreichenden Garantien verknüpft, weil sowohl das Bundesamt für Justiz als auch das Bundesgericht das Risiko für die Beschwerdeführerin, gefoltert zu werden vorgängig geprüft haben.