Asyl. Wegweisung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Herkunft. Aufschiebung des Vollzugs der Wegweisung auf entsprechende Einladung des Ausschusses hin. Art. 3 UN-Übereink. gegen Folter. Stichhaltige Gründe für die Annahme, dass der Beschwerdeführer persönlich Gefahr liefe, im Fall seiner Ausweisung in die Türkei gefoltert zu werden. - Würdigung der Ungereimtheiten und Widersprüche in der Schilderung des Beschwerdeführers. Diese sind im konkreten Fall nicht geeignet, die Richtigkeit seiner Vorbringen in Abrede zu stellen.