Neckereien mögen zwar lästig sein, müssen jedoch vom Einzelnen nach den herrschenden Vorstellungen im Gesellschaftsleben auf sich genommen werden. Zu beachten ist auch, dass die Verletzung von ihrer belastenden Wirkung insofern etwas verlieren kann, als das Opfer vom Urheber der Störung auf andere Weise eine gewisse Befriedigung erhalten hat, z. B. durch die spontane Veröffentlichung einer Berichtigung (Bucher, a.a.O., N 603). Als Reaktion auf das Schreiben des Beschwerdeführers von (...) hat die PRK umgehend aus dem ins Internet gestellten Urteil drei Merkmale entfernt, nämlich das Geburtsdatum, den Titel und die Lohnklasse.