Hingegen lässt das Geburtsdatum - zwar nur sehr generell - einen Rückschluss auf das Aussehen einer Person zu. Was die weiteren publizierten Merkmale anbelangt, wirkt der Titel (...) in der Bundesverwaltung nicht allzu unterscheidend, da es viele Mitarbeitende mit diesem Titel gibt; entgegen der Auffassung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten im 12. Tätigkeitsbericht (2004/2005) S. 38 gibt die Anführung des Titels unter den vorliegenden Umständen nicht zweifelsfrei Aufschluss über die Identität der betroffenen Person.