Zusammenfassung des Sachverhalts: A. X. hatte ein Beschwerdeverfahren bei der Eidgenössischen Personalrekurskommission (nachfolgend PRK) eingeleitet. In diesem ging es darum, ob die Beurteilung seiner Leistungen mit der Gesamtqualifikation (...) korrekt sei, ferner ob die Tätigkeit des Bediensteten als Vertreter in der Einheit Z. (...) als Sonderleistung abgegolten werden müsse. Die PRK kam im Entscheid vom (...) ohne materielle Beurteilung der Leistungen von X. zum Schluss, dass Mitarbeiterbeurteilungen und Verfügungen über leistungsabhängige Lohnbestandteile nicht bei der PRK angefochten werden können, und trat deshalb auf die Beschwerde nicht ein. Dieser Entscheid wurde (...) auf der