Den Beweisanträgen bzw. -offerten des Beschwerdeführers wird nicht entsprochen. Der Antrag, die Eidgenossenschaft solle dem Z., seinen Organen und Angestellten keine Zahlungen mehr leisten (vorsorgliche Massnahme), bezweckte die Sicherung der Forderungen des Beschwerdeführers. Das Schadenersatzbegehren richtet sich jedoch gegen die Eidgenossenschaft selbst und nicht gegen den Z., womit die verlangte Massnahme ihr Ziel verfehlt hätte und nicht geeignet gewesen wäre zur Sicherung der Forderung. Dem Antrag war daher nicht stattzugeben.