16 weiteren Anträge auf Erlass vorsorglicher Massnahmen stellen: der DEZA, der Schweizer Botschaft in B. und dem Z. sei zu untersagen, das Eigentum der Y. und des Beschwerdeführers in der A. zu veräussern, eventualiter seien die Beamten der genannten Stellen anzuweisen, die Veräusserung zu unterlassen bzw. zu verhindern. a. Die Beweisanerbieten einer Partei sind von einer Behörde zu berücksichtigen, wenn diese zur Abklärung des Sachverhalts tauglich erscheinen.