Ebenfalls wurde (vgl. auch Anträge auf vorsorgliche Massnahmen) verlangt, dass - wo in den Verfahrensakten nur Kopien vorhanden waren - die Originalunterlagen zu edieren seien. Der Beschwerdeführer stellt ebenfalls verschiedene Anträge auf Erlass vorsorglicher Massnahmen, so die Erwirkung der Herausgabe von Originalunterlagen bei DEZA, Staatssekretariat für Wirtschaft (seco), der Schweizerischen Botschaft in B. und beim Fonds Z. Weiter verlangt der Beschwerdeführer die Einstellung jeglicher Zahlungen an den Z. durch die Eidgenossenschaft, die allgemeine Untersuchung der Mittelverwendung des Z. an der A. und der Schweiz sowie diejenige der DEZA zugunsten des Z.