In der Replik (…) stellt der Beschwerdeführer sodann den formellen Beweisantrag, sämtliche Kreditvergabeunterlagen des Z. der Jahre 1999 und 2000 seien zu edieren und allenfalls seien «weitere Unterlagen seitens der O. AG und ihre Tochtergesellschaften zu fordern». Ebenfalls wurde (vgl. auch Anträge auf vorsorgliche Massnahmen) verlangt, dass - wo in den Verfahrensakten nur Kopien vorhanden waren - die Originalunterlagen zu edieren seien.