14 erscheint folglich als mit dem Vertrag vereinbar. Der Beschwerdeführer vermag nicht nachzuweisen oder zumindest plausibel zu erläutern, dass der Kredit aus einem ungültigen Grund gekündigt wurde. Die Vertragskonformität der Kündigung muss ohnehin nicht abschliessend geprüft werden, da auch eine vertragswidrige frühzeitige Rückforderung eines gewährten Kredits und die darauf folgende Betreibung noch keine Widerrechtlichkeit im haftpflichtrechtlichen Sinne begründen würde. Eine Amtspflichtverletzung hat der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang nicht geltend gemacht und eine solche ist auch nicht ersichtlich.