Der Beschwerdeführer ist sodann der Meinung, dass der Z. den ersten Kredit zu Unrecht bzw. vertragswidrig gekündigt habe. Nachdem die Y. selbst im Schreiben vom 5. November 1999 (…) die Nichterfüllung der Bedingungen für den Zusatzkredit festgestellt hatte, forderte der Z. diese zur Rückzahlung des ersten Kredits entsprechend einem «tableau d’amortisse­ment» auf. Laut Schreiben des Z. vom 24. Januar 1999 [recte: 2000] habe die Y. sich treuwidrig verhalten und mehrmals mit zweifelhaften Mitteln versucht, auf den Z. Druck auszuüben.