Die geltend gemachten Fälschungen des Restrukturierungsplanes sind nicht annähernd belegt, ja nicht einmal glaubhaft gemacht. Ebenso wurden im Zusammenhang mit der «Vereitelung» des Kaufsangebots keine anderweitigen rechtswidrigen Handlungen im haftungsrechtlichen Sinne aufgezeigt. c. Die Tatsache, dass der Zusatzkredit nicht ausbezahlt worden ist, beruhte nach dem Gesagten auf der Tatsache, dass die vier aufgestellten Bedingungen von der Y. nicht erfüllt wurden. Der Beschwerdeführer beschwert sich darüber, dass die Bedingungen «aus heiterem Himmel» gekommen seien und vorher nicht abgemacht gewesen seien. Zudem seien die vier (besonders die vierte) Bedingungen, rechtswidrig gewesen.