ebenso scheint der Wert von x A.-Francs für die Plantage wenigstens zu einem bestimmten Zeitpunkt auch tatsächlich korrekt gewesen zu sein (…). Nachdem das Kaufangebot über z A.-Francs dem Restrukturierungsplan ohnehin nicht genügte, muss auch dem Vorwurf des Beschwerdeführers nicht nachgegangen werden, dass Vertreter des Z. (namentlich der «Secrétaire Exécutif» sowie die Herren R. und Q., Mitglieder des «Comité») die Verkaufsverhandlungen mit der E. «vereitelt» hätten, indem sie vorgegeben hätten, es bestehe ein fiktives Angebot eines amerikanischen Interessenten über (…) Dollar (ungefähr x A.-Francs; …).