Der Kaufspreis von z A.-Francs lag jedoch weit unter dem im Restrukturierungsplan vorgesehenen Erlös für die Plantage von x A.-Francs, womit wiederum Bedingung Nr. 3, die Einhaltung des Restrukturierungsplans, nicht eingehalten wurde (…). Dass der Restrukturierungsplan auf einem Verkaufswert von x A.-Francs für die fragliche Plantage basierte, ergibt sich im Übrigen aus beiden der HRK vorliegenden Versionen dieses Plans (…); der Behauptung des Beschwerdeführers, dass der Restrukturierungsplan inklusive Begleitschreiben in seinem Namen (…) gefälscht worden sei, braucht deshalb nicht weiter nachgegangen zu werden.