seiner späteren Behauptung in der Beschwer­de in Widerspruch steht. Im Übrigen halten auch die Erläuterungen, mit denen der Beschwerdeführer die Erfüllung der Auflagen nachweisen möchte, einer näheren Überprüfung nicht stand: Der Beschwerdeführer macht geltend, es habe ein Kaufangebot über z A.-Francs für die Plantage G. vorgelegen (…), womit Bedingung Nr. 1 erfüllt gewesen sei. Der Kaufspreis von z A.-Francs lag jedoch weit unter dem im Restrukturierungsplan vorgesehenen Erlös für die Plantage von x A.-Francs, womit wiederum Bedingung Nr. 3, die Einhaltung des Restrukturierungsplans, nicht eingehalten wurde (…).