12 Bedingungen abhängig gemacht war, stellt auch der Beschwerdeführer nicht (mehr) in Abrede (…). Eine Zusicherung bzw. Auskunft kann jedoch (…) nur Vertrauensgrundlage bilden, wenn sie vorbehaltlos abgegeben worden ist. cc. Die Kreditgutsprache, welche wie vorliegend noch von einer - von Seiten des Kreditnehmers zu erfüllenden - Voraussetzung abhängt, könnte höchstens dann eine Vertrauensgrundlage bilden, wenn die aufgestellten Bedingungen erfüllt worden wären. Der Beschwerdeführer macht denn auch geltend, die Y. habe die fraglichen vier Bedingungen durchaus erfüllt gehabt.