Ebenfalls hätte der Beschwerdeführer die Unrichtigkeit der Auskunft (insofern als der Botschafter überhaupt einen Kredit ohne Bedingungen zugesichert hätte) erkennen können. Nachdem er das erste Schreiben des «Comité» des Fonds Z. vom 9. September 1999 zum fraglichen Zeitpunkt bereits erhalten hatte, wusste er, dass der Kredit noch unter gewissen Vorbehalten, namentlich der Zustimmung des «Conseil», stand. Ebenso ist die Zuständigkeit des Botschafters, als einzelnes Mitglied des entscheidbefugten «Conseil» des Z. solche Zusicherungen verbindlich abgeben zu dürfen, in Zweifel zu ziehen.