11 auf finanzielle Unterstützung entstehen kann. Den Vollzugsorganen des Z. kommt bei der Umschreibung der Anforderungen an die Kreditgewährung ein entsprechend grosser Ermessensspielraum zu. b. Der Beschwerdeführer macht unter Berufung auf den Vertrauensschutz namentlich geltend, der Zusatzkredit sei ihm zugesichert worden. Er erwähnt Äusserungen des Schweizer Botschafters und «Kreditzusagen» des Fonds Z., wobei damit namentlich die beiden Schreiben des Z. an die Y. vom 3. September und 12. Oktober 1999 (…) angesprochen zu sein scheinen.