Die Zuordnung allfälliger Pflichtwidrigkeiten im Umfeld des Z. zu den Schweizer Vertretern und zu deren amtlichen Tätigkeitsbereich kann gegebenenfalls in einem zweiten Schritt vorgenommen werden. 3. (…) 4. Dem vorliegenden Schadenersatzbegehren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschwerdeführer war geschäftsführender Verwaltungsrat und Inhaber von 70% des Aktienkapitals der Y. Im Jahre 1998 wurde zwischen der Y. und dem Z. ein erster Kreditvertrag über x A.-Francs abgeschlossen (…).