vgl. auch BBl 1973 I 916 f.). Eine öffentliche Aufgabe ist also grundsätzlich im Bereich der internationalen Entwicklungszusammenarbeit fraglos gegeben. Hingegen kann diese öffentliche Aufgabe der Entwicklungszusammenarbeit in verschiedener Art und Weise ausgeführt werden. Wird wie vorliegend das Mittel der Finanzhilfe gewählt, indem der Fonds Z. Kredite und Beiträge