Verantwortlichkeitsrecht des Staates unterstehende öffentlich-rechtliche, amtliche Tätigkeit oder eine der privatrechtlichen Haftung zugehörige gewerbliche Verrichtung vorliegt (E. 2a/cc). Die vorliegend thematisierte Entwicklungsunterstützung des Bundes über den Gegenwertfonds beruht auf dem Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0). Bei der Abgrenzung der amtlichen von gewerblichen Tätigkeiten ist nach dem Gesagten zu untersuchen, ob diese eine wesentliche Staatsaufgabe darstellt oder nicht (E. 2a/cc). Zu diesem Zweck ist vorerst darauf abzustellen, ob eine verfassungsrechtliche Grundlage für diese Aufgabe besteht.