Streitigkeiten unter den Parteien bezüglich des Staatsvertrags sollen auf diplomatischem Weg gelöst werden, nötigenfalls durch ein Schiedsgericht (…). Im «Protocole d’application» im Anhang des Staatsvertrags wurde der «Conseil» unter die politische Autorität beider Vertragsparteien gestellt. Für Entscheide im «Conseil» gilt die Regel des Konsenses. Der «Conseil» hat den Vertragsparteien jährlich Rechenschaft abzulegen über die Tätigkeiten des Fonds. Die Vertragsparteien können überdies jederzeit über einen bestimmten Punkt vom «Conseil» Rechenschaft verlangen.