O., S. 707 f.). b. Der Fonds Z. ist im Jahre 1994 durch einen Staatsvertrag zwischen den Regierungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik A. (…) gegründet worden und hat seinen Sitz in B. Der Staatsvertrag hat die Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der A. zum Ziel und enthält Entschuldungsmassnahmen (…), wobei die Schuldentilgung von der Errichtung eines Gegenwertfonds Z. abhängig gemacht wurde, welcher der Finanzierung von Entwicklungsprojekten dienen sollte. Ein Teil des von der Schweiz erlassenen Betrags hatte die A. im Gegenzug in diesen Fonds einzuzahlen; die entsprechende Summe bildete das Kapital des Z. (…).