Wolfgang Wiegand/Jürg Wichtermann, Zur Haftung für privatisierte Staatsbetriebe, recht 1999, S. 9 f.). In Anlehnung an die aktuelle bundesgerichtliche Praxis ist bei der Problematik der Abgrenzung zwischen amtlicher bzw. nicht-gewerblicher und gewerblicher Tätigkeit von der Beantwortung der Frage auszugehen, ob die zu erfüllende Aufgabe zum Kernbestand des staatlichen Funktionsbereiches gehört. Für die Zuordnung zu einer amtlichen Verrichtung ist demnach massgebend, ob es sich um eine wesentliche Staatsaufgabe handelt.