In der vom EFD eingeholten Vernehmlassung der DEZA vom 15. Mai 2003 beantragte diese insbesondere, auf das Gesuch sei nicht einzutreten, eventuell sei es abzuweisen. (…) Der Fonds Z. habe der Y. den zweiten Kredit deswegen nicht ausbezahlt, weil diese nicht in der Lage gewesen sei, die vom Fonds aufgestellten Bedingungen für den Zusatzkredit zu erfüllen. Die DEZA gehe weiter davon aus, dass der Z. den ersten Kredit vertragsgemäss zurückgefordert habe, insbesondere aufgrund der im Kreditvertrag vorgesehenen Tatbestände der vorzeitigen Kündigung.