Auch die übrigen Mitglieder des «Conseil» des Z. hätten Pflichtwidrigkeiten begangen, indem sie das Verhalten des «Secrétaire Exécutif» toleriert hätten und nicht eingeschritten seien. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) habe als vorgesetzte Behörde des Z. ihre Aufsichtspflichten verletzt. Die verweigerte Auszahlung des zweiten Kredits sei direkt kausal gewesen für den Zusammenbruch der Y. C. In der vom EFD eingeholten Vernehmlassung der DEZA vom 15. Mai 2003 beantragte diese insbesondere, auf das Gesuch sei nicht einzutreten, eventuell sei es abzuweisen.