In der Folge sind Teile der Rechtshilfeakten in den Medien veröffentlicht worden. Die ersuchende Behörde hätte diese Rechtshilfeakten auch dann erhalten, wenn sie auf dem diplomatischen Weg übermittelt worden wären. Es ist nicht zu sehen, aus welchem Grunde eine Veröffentlichung der Rechtshilfeakten in den Medien in diesem Fall unterblieben wäre.