3 In seiner Vernehmlassung vom 16. August 2004 beantragt das EFD die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. E. Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers hat der HRK am 27. August 2004, 17. September 2004 sowie 13. Oktober 2004 unaufgefordert weitere Eingaben eingereicht. F. Am 28. Februar 2005 führte die HRK in Anwesenheit der Parteien bzw. ihrer Vertreter eine mündliche und öffentliche Verhandlung durch. Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers änderte bzw. ergänzte das gestellte Rechtsbegehren in dem Sinne, dass die Verfügung des EFD vom 20. April 2004 aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen sei.