Zusammenfassung des Sachverhalts: A. Am 5. November 2001 ersuchte der Staatsanwalt des Bezirks Belgrad die Schweizer Behörden um die Sperre der Konten von X. bei Schweizer Banken und um Herausgabe der Kontounterlagen. Mit Eintretens- und Zwischenverfügung vom 12. Februar 2002 entsprach das Bundesamt für Justiz dem Rechtshilfeersuchen. Es verpflichtete die Bank A., betreffend die Konten, Depots und Schliessfächer, welche auf X. lauteten oder an denen dieser berechtigt war, sämtliche Unterlagen einzureichen. Es wies die A. überdies an, die genannten Konten, Depots und Schliessfächer sofort zu sperren.