Verantwortlich für das grosse Interesse der Medien und der Öffentlichkeit am Beschwerdeführer war weniger die Informationsveranstaltung vom x.x.1996, als die zahlreichen Presseberichte in den Tagen davor. An dieser Auffassung vermöchten auch weitere im Anschluss an die Pressekonferenz geäusserte Bemerkungen des Bundesanwaltes nichts zu ändern, zumal dieser nach eigenen Aussagen des Beschwerdeführers ohnehin in allgemeiner Form gehalten waren und nicht direkt auf seine Person bezogen werden konnten. cc.