Das grosse Öffentlichkeitsinteresse liess eine Information mittels Medienkonferenz im damaligen Zeitpunkt als unausweichlich erscheinen. Es gab überdies Druck aus den Reihen der Bundesverwaltung. So kritisierte der damalige Vorsteher des Eidgenössischen Militärdepartements (EMD) die Informationspolitik seines neu übernommenen Departements und jene der BA als gelinde gesagt verhalten. Auch soll die Pressekonferenz schliesslich auf Anweisung und damit mit Bewilligung des Vorstehers des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) stattgefunden haben (vgl. Stellungnahme der Bundesanwaltschaft vom 16. Januar 2004, S. 2).