2 an das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD). Dabei machte er im Wesentlichen geltend, die Bundesbehörden hätten im Zusammenhang mit dem Projekt «D.» gegenüber seinem Mandanten zu Unrecht Verfahren eröffnet und Zwangsmassnahmen angeordnet. Insbesondere sei X. als Hauptaktionär der Firma X. & Partner AG ein enormer Schaden zugefügt worden. Er habe die Firma inzwischen verkauft, wobei der Erlös weit geringer ausgefallen sei, als dies ohne die jahrelange Beeinträchtigung durch die Strafverfahren der Fall gewesen wäre.