Es wurde ihm eine Genugtuungssumme von 10’000.- CHF zugesprochen. Vorgängig bzw. parallel dazu wurde gegen A. und X. eine militärgerichtliche Untersuchung geführt, welche das Projekt C. betraf. Das Militärappellationsgericht 2A sprach X. von sämtlichen gegen ihn erhobenen Vorwürfen (Ungehorsam gegen militärische und behördliche Massnahmen, Urkundenfälschung) mit Urteil vom 5. Juli 2000 frei. Es sprach ihm eine Genugtuung von 5’000.- CHF zu. B. Mit Schreiben vom 7. Juli 2000 gelangte Rechtsanwalt Dr. S. im Auftrag von X. und unter Hinweis auf das freisprechende Urteil des Bundesstrafgerichts vom 29. Oktober 1999 mit einer Schadenersatzforderung von 10 Mio. CHF