Zusammenfassung des Sachverhalts: A. Im Jahre 1996 eröffnete die Bundesanwaltschaft (BA) gegen A. und X. ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren. Gegenstand dieses Verfahrens bildeten namentlich Ungereimtheiten, die sich im Zusammenhang mit den Projekten «B.» und «D.» ereignet haben sollen. Die Anklageerhebung erfolgte im Jahre 1998. Mit Urteil des Bundesstrafgerichts vom 29. Oktober 1999 wurde X. von allen Anklagevorwürfen (mehrfacher Betrug, eventuell im einen oder andern Fall nur Teilnahme an der Veruntreuung bzw. ungetreuen Amtsführung durch A., mehrfaches Bestechen) freigesprochen. Es wurde ihm eine Genugtuungssumme von 10’000.- CHF zugesprochen.