1 Staatshaftung. Handlung in Ausübung der amtlichen Tätigkeit. Passive Bestechung. Rückweisung an die Vorinstanz. Art. 3 Abs. 1 VG. Art. 61 Abs. 1 VwVG. - Art. 3 Abs. 1 VG verlangt für die Auslösung der Staatshaftung, dass der Beamte den Schaden «in Ausübung der amtlichen Tätigkeit» zufügt (E. 3a). Diese Formulierung beschreibt den notwendigen funktionellen Zusammenhang zwischen der dienstlichen Obliegenheit und dem schädigenden Verhalten. Lehre und Rechtssprechung gehen von einer extensiven Auslegung für die Geschäftsführung des Bundes aus, da es diesem als Organisation obliegt, seine Beamten mit Sorgfalt auszuwählen,