Auch hier spielt die konkrete Eignung einer Tatsache, den eingetretenen Erfolg herbeizuführen, keine Rolle. Es geht also nicht darum, ob unter Berücksichtigung der Schneemenge und -beschaffenheit im Anrissgebiet am 25. Februar bzw. am 5. März 1999 mit solchen Lawinen zu rechnen gewesen ist, sondern darum, ob generell damit zu rechnen ist, dass die künstliche Auslösung von Lawinen nach einem grösseren bzw. sehr grossen Neuschneezuwachs zu deren unkontrolliertem Niedergang und zu Schäden der eingetretenen Art führen kann. Diese Frage ist zu bejahen. Darüber hinaus ist es in diesem Zusammenhang nicht