Für das Ereignis vom 5. März 1999 geht das Gutachten 1 davon aus, dass am Vortag und am Morgen ein grösserer Neuschneezuwachs erfolgte und sich die Lawine beim zweiten Schuss des Lawinenschiessens löste. Nicht gegen das Vorliegen eines natürlichen Kausalzusammenhangs spricht nach Meinung des Verfassers des Gutachtens 2 wohl, dass sich die Lawine erst drei Minuten nach der Beschiessung vom sechsten Ziel löste. Es gebe sogar Fälle, wo zwischen Detonation und Lawinenniedergang eine Stunde verstrichen und die Auslösung der Lawine immer noch auf die Sprengung zurückzuführen sei. Auch hier ist somit im Sinne der conditio sine qua non-Formel die natürliche Kausalität zu bejahen.