die Frage nach der Adäquanz stehe im Hintergrund. Im Schreiben vom 9. August 2000 an die Beschwerdeführerin hatte das EFD das Vorliegen eines adäquat-kausalen Zusammenhangs zwischen dem Verhalten der Bundesbediensteten und dem der Beschwerdeführerin entstandenen Schaden verneint. Hingegen geht das VBS offensichtlich in seinem Schreiben an die Beschwerdeführerin vom 29. März 1999 davon aus, dass die Schäden an den beiden Masten durch die von den Mitarbeitern des BABLW ausgelösten Lawinen entstanden sind. In